Jus-Starthilfe Definitionen (digitale Ausgabe)
Jus-Starthilfe Definitionen (digitale Ausgabe)
Autor: Mag. Marek Sitner
Das Strafrecht besteht aus zahlreichen Definitionen, welche man größtenteils wortwörtlich wiedergeben können muss. Ähnlich-klingende Formulierungen sollten dabei nicht verwendet werden, da man ansonsten Gefahr läuft sich ungenau oder missverständlich auszudrücken.
So macht es etwa bei der Definition des Wortes "fremd" einen Unterschied ob man sagt, dass "es nicht dem Täter gehört" oder "nicht im Eigentum des Täters steht" oder "zumindest im Miteigentum einer vom Täter verschiedenen Person". Nur letztere Definition ist richtig, die anderen sind falsch. "Gehören" ist etwa kein juristischer Fachausdruck und "nicht im Eigentum des Täters" umfasst auch herrenlose Sachen, welche nicht "fremd" sind.
Die vorliegende Karteikartensammlung umfasst die 100 häufigsten Definitionen aus dem AT1, AT2 sowie ausgewählte Definitionen aus dem BT1 und BT2 sowie der StPO.
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